Trocknen
Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Leistungen ist der Beitritt zur Genossenschaft. Die Trocknungspreise werden von der Vorstandschaft jährlich neu festgelegt. Dabei werden für Gras drei verschiedene Preise (Frühjahr/Sommer/Herbst) verrechnet. Die aktuellen Trocknungspreise werden in Rundschreiben bekannt gegeben.
Wie entsteht der Trocknungspreis der von der Vorstandschaft festgelegt wird?
Berechnungsbeispiel zur Trocknungsabrechnung:
Genossenschaft kauft Gras vom Mitglied nach Frischgutfeuchte
Frischgut trocken = Preis/dt höher
Frischgut nass = Preis/dt niedriger
4 dt X 1,97 €/dt = 7,88 €
zzgl. MwSt. 10,7% 0,84 €
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Gutschrift 8,72 €
Das Mitglied verpflichtet sich, wenn nichts anderes vereinbart
wurde, die der Frischgutanlieferung entsprechende Menge
an Trockengut zurück zu nehmen. Dafür verkauft die
Genossenschaft das Trockengut zu einem festen Preis an das
Mitglied. (4 dt Nassgut = 1 dt Trockengut)
1 dt X 21,42 €/dt = 21,42 €
zzgl. MwSt. 7% 1,50 €
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Rechnungsbetrag 22,92 €
Die Differenz (14,20 €) zwischen Grasankauf (8,72 €) und Cobsverkauf (22,92 €) ist der von der Vorstandschaft festgelegte Trocknungspreis, der mit Rundschreiben veröffentlicht wird.